Kernpunkt des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) ist, dass ein Erwerber eines Objektes, der vor Fertigstellung eines neu zu errichtenden Objektes oder vor Fertigstellung eines durchgreifend sanierten Objektes mehr als 150 €/m² zu bezahlen hat, ausreichend abgesichert werden muss. Mit den im BTVG genannten Sicherungen soll der Erwerber im Fall des Konkurses des Bauträgers während der Bauphase seine Zahlungen nicht verlieren, bzw. nicht mehr bezahlt haben, als er bereits an Gegenleistung erhalten hat.
Dabei tritt der Notar als unabhängiger Treuhänder auf, der nicht nur die Errichtung der Urkunden vornimmt, sondern auch die Auszahlungen nach dem Ratenplan überprüft und für Rechtssicherheit sorgt.