Bei Neugründungen können häufig Förderungen in Anspruch genommen werden. Im ersten Jahr können Sie sich durch das Neugründungsförderungsgesetz viel Geld ersparen.
Wir helfen Ihnen bei der Erlangung der Förderung.
GUT ZU WISSEN:
Bei Inanspruchnahme der Neugründungsförderungen im Zusammenhang mit der Neugründung eines Betriebs fallen unter anderem nicht an:
- Gerichtsgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch
- Gerichtsgebühren für die Eintragungen in das Grundbuch zum Erwerb des Eigentums
- Grunderwerbsteuer für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage
- Teile der Lohnnebenkosten für einen bestimmten Zeitraum
Insbesondere folgende Voraussetzungen müssen für die Gewährung der Neugründungsförderung vorliegen: Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet. Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten die geschaffene betriebliche Struktur nicht durch Erweiterung um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe verändert. Befreiungen existieren auch bei bestimmten Betriebsübertragungen.