Die österreichische Privatstiftung ist eine juristische Person, deren Zweck und Aufbau weitgehend vom Willen des Stifters bestimmt wird, welcher zur Erreichung des von ihm definierten Stiftungszweckes der Stiftung ein Vermögen widmet. Die Privatstiftung hat den Willen bzw. die Absichten des Stifters zu verwirklichen.
Die rechtlichen Grundlagen einer Privatstiftung sind im Privatstiftungsgesetz (PSG) geregelt. Die österreichische Privatstiftung ist eine juristische Person des Privatrechtes und wird im Firmenbuch eingetragen.
Des Weiteren hat die Stiftung keine Gesellschafter oder Eigentümer, sondern Begünstigte.
Die Privatstiftung kann für jeden Zweck gegründet werden, beispielsweise zur Versorgung der Familie, zur Unterstützung von Gesellschaften oder zur Unterstützung der Kunst und Kultur.
Nach dem Privatstiftungsgesetz ist es einer Privatstiftung jedoch nicht erlaubt folgende Handlungen zu setzen:
– einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen, die über ein geringfügiges Maß hinausgeht,
– persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft zu sein,
– eine Managementfunktion in einer Gesellschaft zu übernehmen.
Die größten Vorteile einer Privatstiftung sind jedoch:
– eine große Anpassungsfähigkeit an die persönlichen Anforderungen und Bedürfnisse des Stifters,
– die Erhaltung des Vermögens für nachfolgende Generationen,
– Steuervorteile und die
– Vermeidung von Konflikten im Fall einer Erbschaft.