Regelungsbedarf: Digitaler Nachlass
9. Jänner 2018 / Mag. Markus PEIER
Um den Nachlass zu regeln, werden häufig letztwillige Verfügungen errichtet.
In der Praxis wird dabei üblicherweise nur auf Vermögenswerte abgestellt, nicht jedoch auf die persönlichen Daten und das, obwohl die Digitalisierung eine immer größere Rolle im täglichen Leben spielt.
Fotos auf Instagram, Daten im Cloud-Speicher, Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter oder in Business Netzwerken wie Linkedin, Videos auf dem eigenen YouTube-Kanal, Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum und eine Vielzahl an weiteren Daten bilden den digitalen Nachlass. In die Nachlassplanung einzubeziehen sind aber auch verschiedene Accounts wie z.B. der Online-Banking-Zugang, FinanzOnline, der E-Mail- oder Shopping-Account, Streaming-Dienste wie Amazon Prime oder Netflix und viele andere mehr. Wer soll im Todesfall Zugriff auf diese Daten erhalten? Wie kann der Zugriff sichergestellt werden? Was soll mit den Daten und Accounts nach dem Tod passieren?
Üblicherweise haben die Anbieter der Online-Dienste ihren Sitz nicht in Österreich, sondern in den USA. Aufgrund von Sprachbarrieren und unterschiedlichen Rechtssystemen wird die ohnehin schon komplizierte Thematik zusätzlich erschwert. Um zu vermeiden, dass im Todesfall Personen ungewünscht Zugang zu Daten erhalten, die Daten nicht aufgefunden werden können oder diese nicht wunschgemäß verwendet werden, sollte man sich frühzeitig mit der digitalen Nachlassplanung auseinandersetzen.
Wir beraten Sie gerne dabei, erstellen entsprechende letztwillige Verfügungen und bieten die sichere und dauerhafte Verwahrung von Passwörtern und Zugangsdaten an.
Das Erstgespräch beim Notar ist kostenlos.