Wozu brauche ich ein Testament?
Über den Tod wird in der Regel sehr ungern nachgedacht. Dennoch gibt es gute Gründe, sich mit den Folgen des eigenen Ablebens auseinanderzusetzen. Wer seine vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu Lebzeiten regelt, kann häufig Streitigkeiten und Missverständnisse unter den Hinterbliebenen vermeiden.
Der Notar hilft bei der richtigen Formulierung des Testaments und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche rechtlich fundiert festgehalten werden. Durch die Spezialkenntnisse und Erfahrung des Notars bei der Testamentserrichtung kann in einem Beratungsgespräch die für Sie richtige Lösung gefunden werden.
Wird das Testament im Todesfall gefunden?
Das vom Notar errichtete Testament wird im elektronisch geführten Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert, sodass im Falle des Ablebens das Testament rasch und sicher gefunden werden kann. Zur Testamentsabfrage im Österreichischen Zentralen Testamentsregister ist der zuständige Gerichtskommissär verpflichtet.
Wer erbt, wenn ich kein Testament hinterlasse?
Stirbt man ohne Hinterlassung eines Testamentes oder einer anderen letztwilligen Verfügung mit Erbeinsetzung, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. In diesem Fall erben die nächsten Verwandten und der Ehegatte, wobei die näheren Verwandten die weiter entfernten Verwandten vom Erbrecht ausschließen. Existieren keine Verwandten und kein Ehegatte, geht das Vermögen letztendlich an die Republik Österreich.