Im Bereich des Familienrechts werden heutzutage von vielen Menschen Ehevereinbarungen geschlossen, die den gesetzlichen Stand der Gütertrennung so weit als möglich aufrechterhalten. Dabei soll gesichert werden, dass Vermögen auch für den Fall der Auflösung der Ehe jenem Ehepartner verbleibt, der diesen in die Ehe mitgebracht hat.
Neben der Ehe bestehen immer mehr Lebensgemeinschaften. Diese haben nicht die rechtlichen Wirkungen einer Ehe. Oft wird aber auch hier gemeinsames Vermögen erworben.
Lebensgemeinschaften als solche sind gesetzlich nicht geregelt und faktisch jederzeit auflösbar. Daher ist hier das Bedürfnis nach fairen vertraglichen Regelungen besonders groß, etwa hinsichtlich Versorgung, Wohnungsrechten, Vermögensaufteilung und Erbrecht. Der Notar hilft beim Verfassen eines Vertrages, durch den die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt sind.
Immer mehr Lebensgefährten wollen Vereinbarungen treffen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahe kommen – zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht, bei der Vermögensteilung im Trennungsfall.
Unsere Kanzlei berät über die hiefür bestehenden Möglichkeiten und errichtet die notwendigen Urkunden, damit die rechtlichen Interessen beider Partner geschützt sind.