Das Verlassenschaftsverfahren wird von dem nach der Verteilungsordnung zuständigen Notar als Gerichtskommissär abgehandelt. Es besteht jedoch unter anderem die Möglichkeit, sich durch einen anderen Notar als Fachmann in Erbrechtsangelegenheiten vertreten zu lassen. Umfassende Beratung von Erben und Pflichtteilsberechtigten, sowie die Vornahme von Vertretungshandlungen gehören zum Aufgabenbereich des Notars.