Will jemand eine andere Person an Kindesstatt annehmen, also adoptieren, ist hierzu ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Adoptierenden und dem
Wahlkind erforderlich. Durch die Adoption wird das adoptierte Kind damit rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt.
Zur Gültigkeit einer Adoption ist die gerichtliche Bewilligung erforderlich.
Wir erledigen alle dafür notwendigen Schritte – vom Abfassen des Adoptionsvertrags bis zur Einholung der gerichtlichen Bewilligung.