Die Übertragung einer Gesellschaft oder von Geschäftsanteilen bedarf in der Regel einer vertraglichen Vereinbarung. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung muss die Übertragung in Form eines Notariatsaktes erfolgen. Alle derartigen Urkunden erstellen wir in der jeweils erforderlichen Form und veranlassen die Eintragung im Firmenbuch.