Der Notar berät Sie gerne persönlich über die Ausgestaltungsmöglichkeiten und Wirkungen der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der verschiedenen Formen der Erwachsenenvertretung.
Mit 1. 7. 2018 trat das 2. Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Aufgrund dieses Gesetzes wurde insbesondere das Sachwalterschaftsrecht geändert. Das Institut der Vorsorgevollmacht hat sich bewährt und wurde ins neue Recht übernommen. Bereits errichtete Vorsorgevollmachten bleiben weiterhin gültig.