Wie die GmbH ist auch die AG eine juristische Person und hat eigene Rechtspersönlichkeit. Bei der Gründung der AG muss eine Satzung beschlossen werden (notarielle Beurkundung). Die AG entsteht wie die GmbH mit der Eintragung in das Firmenbuch. Das Grundkapital der AG beträgt mindestens EUR 70.000 und ist durch Zeichnung der Aktien durch die Gesellschafter (Aktionäre) aufzubringen. Darüber hinaus haften die Aktionäre nicht für die Verbindlichkeiten der AG. Die zwingenden Organe einer AG sind: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Willensbildung der Aktionäre erfolgt in der Hauptversammlung, die auch die Mitglieder des Aufsichtsrats wählt. Die Geschäftsführung und Vertretung der AG erfolgt durch den Vorstand, dessen Mitglieder vom Aufsichtsrat ernannt werden.