Notarielle Protokolle und die vom Notar daraus ausgestellten Beurkundungen sind ebenfalls öffentliche Urkunden, denen erhöhte Beweiskraft zukommt. Notarielle Protokolle werden unter anderem über den Verlauf von Versammlungen von Gesellschaften, über tatsächliche Vorgänge (z.B. Warenproben, Gewinnspiele), oder über die Zustellung von Erklärungen (z.B. die Aufforderung zur Geltendmachung eines Vorkaufsrechtes) abgefasst.
Die Abhaltung von Versammlungen und die damit einhergehende Beurkundung durch den Notar kann alternativ zur herkömmlichen Art und Weise auch online erfolgen.