Beurkundungs- und Beglaubigungsservice

Wie Sie der oben stehenden Information entnehmen können, haben wir weiterhin geöffnet.

Da viele Menschen aber derzeit aufgrund von COVID-19 (Coronavirus) ihre Wohnungen und Häuser nicht mehr verlassen, jedoch weiterhin ein Bedarf an notariellen Beurkundungen besteht, bieten wir Ihnen bzw. Ihren Klienten und Kunden an, notarielle Beurkundungen direkt bei den Parteien zu Hause vorzunehmen, sofern die betreffenden Parteien nicht unter Quarantäne stehen und keine Symptome aufweisen.

Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist, dass die Beurkundung mit entsprechendem Abstand vorgenommen werden kann, z.B. im Garten oder im Stiegenhaus.

Die erforderlichen Hygienemaßnahmen werden von uns strengstens beachtet.

Beurkundungs- und Beglaubigungsservice

Wie Sie der oben stehenden Information entnehmen können, haben wir weiterhin geöffnet.

Da viele Menschen aber derzeit aufgrund von COVID-19 (Coronavirus) ihre Wohnungen und Häuser nicht mehr verlassen, jedoch weiterhin ein Bedarf an notariellen Beurkundungen besteht, bieten wir Ihnen bzw. Ihren Klienten und Kunden an, notarielle Beurkundungen direkt bei den Parteien zu Hause vorzunehmen, sofern die betreffenden Parteien nicht unter Quarantäne stehen und keine Symptome aufweisen.

Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist, dass die Beurkundung mit entsprechendem Abstand vorgenommen werden kann, z.B. im Garten oder im Stiegenhaus.

Die erforderlichen Hygienemaßnahmen werden von uns strengstens beachtet.