Soll eine Gesellschaft aufgelöst werden, müssen einige Punkte beachtet werden. Zumeist ist vor der Löschung im Firmenbuch die sogenannte Liquidation erforderlich. Bei Kapitalgesellschaften muss zusätzlich eine Einschaltung im Digitalen Amtsblatt erfolgen und eine Bestätigung des Finanzamts eingeholt werden, dass keine Steuerrückstände bestehen (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Alle diese erforderlichen Tätigkeiten werden von unserer Kanzlei durchgeführt.