Patientenverfügung
Die Patientenverfügung wird vom Notar elektronisch registriert, sodass die Erklärungen im Behandlungsfall vom Arzt aufgefunden werden können.
Zu empfehlen ist, die Patientenverfügung in verkleinerter Form immer mitzuführen.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist nach ihrer Errichtung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (= ÖZVV) zu registrieren. Wirksam wird die Vorsorgevollmacht, wenn der Vorsorgefall eingetreten ist und der Eintritt des Vorsorgefalls im ÖZVV registriert wurde. Dazu ist die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich. Durch die Registrierung kann schnell und unbürokratisch festgestellt werden, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Die Änderung, die Kündigung, der Widerruf und die sonstige Beendigung einer Vorsorgevollmacht sowie der Eintritt und der Wegfall des Vorsorgefalls einer Vorsorgevollmacht sind möglich und sind ebenfalls im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert.
Gewählte und gesetzliche Erwachsenenvertretung
Die gewählte und die gesetzliche Erwachsenenvertretung können ebenfalls durch den Notar im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert werden. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Gültigkeit der gewählten und der gesetzlichen Erwachsenenvertretung.
Dem Notar sind dazu ein ärztliches Zeugnis über den Geisteszustand des Betroffenen vorzulegen sowie bei der gesetzlichen Erwachsenenvertretung eine Urkunde, die die Angehörigenstellung nachweist (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, usw.).
Ebenfalls sind die Änderung, die Kündigung, der Widerruf und die sonstige Beendigung einer gewählten Erwachsenenvertretung im ÖZVV zu registrieren.
Die Erklärung, der gesetzlichen Erwachsenenvertretung vorab zu widersprechen und der Widerruf dieser Erklärung sowie der Widerspruch gegen eine bestehende gesetzliche Erwachsenenvertretung sind möglich und im ÖZVV zu registrieren.
Bestätigung
Über die Registrierung der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht sowie der gewählten und der gesetzlichen Erwachsenenvertretung stellt der Notar Registrierungsbestätigungen aus.
Nach der Registrierung durch den Notar erhält die vertretungsbefugte Person eine Registrierungsbestätigung, die die Vertretungsbefugnis Dritten gegenüber ausweist.