Die GmbH hat als juristische Person eine eigene Rechtspersönlichkeit, das heißt, sie kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen sowie klagen und geklagt werden. Die Gründung der GmbH erfolgt durch Errichtung eines Gesellschaftsvertrags in Form eines Notariatsakts. Auch einzelne Personen können eine GmbH gründen. Die GmbH entsteht als Rechtssubjekt mit der Eintragung in das Firmenbuch. Das Mindest-Stammkapital der GmbH beträgt EUR 10.000,– und ist durch Stammeinlagen der Gesellschafter aufzubringen. Über die Stammeinlage hinaus haften die Gesellschafter nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, mit Ausnahme einer möglichen Haftung für Konkurskosten bis zum Höchstbetrag von € 4.000,-.
Das oberste Organ der GmbH ist die Generalversammlung der Gesellschafter. In ihr erfolgt die Willensbildung der Gesellschafter. Die GmbH wird durch Geschäftsführer geführt und vertreten, die von der Generalversammlung bestellt werden.
Die GmbH kann praktisch für alle Zwecke gegründet werden und ist die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform in Österreich.