Für die Ausübung bestimmter selbstständiger Tätigkeiten bedarf es einer Gewerbeanmeldung.
Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und Antragstellung:
Wir unterstützen Sie gerne bei der Gewerbeanmeldung bzw. nehmen diese für Sie vor.
GUT ZU WISSEN:
Nach der Gewerbeordnung werden reglementierte Gewerbe und freie Gewerbe unterschieden.
Neben allgemeinen Voraussetzungen, die für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung erforderlich sind, wie Eigenberechtigung, Nichtvorliegen eines Gewerbeausschließungsgrundes, und das Vorliegen einer bestimmten Staatsbürgerschaft, bedarf es in bestimmten Fällen auch der Erfüllung von besonderen Voraussetzungen (Befähigungsnachweis).
Juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften können ebenfalls Gewerbe ausüben, müssen jedoch einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellt haben.
Der Gewerbeinhaber kann für die Ausübung seines Gewerbes einen Geschäftsführer bestellen, der dem Gewerbeinhaber gegenüber für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes und der Behörde gegenüber für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich ist.