Kann ich mein Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenken?
Durch verschiedene Konstruktionen kann die Vermögensnachfolge bereits frühzeitig geregelt werden. Neben der Weitergabe von Unternehmen werden vor allem Wohnungen und Liegenschaften häufig bereits zu Lebzeiten auf den Todesfall verschenkt. Der Geschenkgeber bleibt in diesem Fall bis zu seinem Tod weiterhin Eigentümer der Immobilie.
Immobilien können jedoch auch unter dem Vorbehalt verschiedener Rechte, z.B. des Wohnungsrechtes, zu Lebzeiten verschenkt werden, sodass der Geschenkgeber die Wohnung weiterhin nutzen kann, jedoch bereits der Beschenkte Eigentümer der Immobilie wird.
Der Notar berät Sie gerne, welche Lösung für Sie aus wirtschaftlichen und persönlichen Gründen die sinnvollste ist.
Was ist bei Schenkungen zu beachten?
Zwar gibt es keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr, dennoch fällt bei der Weitergabe von Immobilien Grunderwerbsteuer an. Beim Schenken ist darüber hinaus das Schenkungsmeldungsgesetz zu beachten. Die entsprechenden Meldungen an das Finanzamt sowie die allenfalls notwendigen Anträge an das Grundbuchs- und Firmenbuchgericht können vom Notar vorgenommen werden.