Lassen Sie Ihren Gesellschaftsvertrag rechtzeitig überprüfen
12. Oktober 2017 / Mag. Markus PEIER
Sollten Sie planen, einen neuen Mitgesellschafter in Ihre Gesellschaft aufzunehmen, empfiehlt es sich, vor diesem Schritt Ihren Gesellschaftsvertrag überprüfen zu lassen. Neue Ideen, Expandierungsvorhaben und gemeinsame Ziele lassen Sie vielleicht vergessen, dass in Zukunft möglicherweise nicht mehr alles eitel Wonne zwischen den Gesellschaftern sein könnte. Eine umfassende Prüfung und allenfalls Abänderung Ihres Gesellschaftsvertrages kann Ihnen künftig viel Ärger und Geld ersparen. Statt sich mit kostenintensiven Interna beschäftigen zu müssen, sollten Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Unternehmen.
Ein gut formulierter Gesellschaftsvertrag ist ein stabiles Fundament für Ihr Unternehmen. Wir beraten Sie gerne dabei. Das Erstgespräch beim Notar ist kostenlos.