Notare errichten unter anderem öffentliche Urkunden über Rechtserklärungen, Rechtsgeschäfte und rechtserhebliche Tatsachen.
DIGITALE BEURKUNDUNGEN – NOTARIELLE LEISTUNGEN ONLINE
Notarielle Beurkundungen können gemäß § 90a Notariatsordnung auch in digitaler Form vorgenommen werden. Bei Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an die Kanzlei.