Die Beurkundung von General- und Hauptversammlungen von Gesellschaften gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Notars.
Bei Beschlüssen zur Änderung von GmbH-Verträgen und von Flexiblen Kapitalgesellschaften, bei Gründung von Aktiengesellschaften und deren Hauptversammlungen ist die Aufnahme eines notariellen Protokolls verpflichtend. In diesem bezeugt der Notar jene rechtserheblichen Tatsachen, die vor ihm stattgefunden haben.
Aus gutem Grund ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Notar zugezogen werden muss:
Die vom Notar aufgenommenen öffentlichen Urkunden gelten als das sicherste Beweismittel für die „Echtheit“ und „Richtigkeit“ eines Dokuments. Wenn der Notar eine öffentliche Urkunde aufnimmt, gelten strenge Prüfungs- und Belehrungspflichten.
Dies ist nicht nur im Sinne der beteiligten Parteien, sondern liegt auch im öffentlichen Interesse.
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für die Beurkundung Ihrer Versammlung oder anderer rechtserheblicher Vorgänge zur Verfügung. Das Mitwirken des Notars bietet Gewähr für die rechtmäßige Durchführung jedes Vorganges.