Im Falle der angestrebten einvernehmlichen Scheidung beraten wir in objektiver und unparteiischer Weise beide Ehepartner. Diese Beratung findet formlos und ohne sonstige Auflagen statt, was dazu beiträgt, dass häufig eine Einigung erzielt werden kann. Das Ergebnis dieser Besprechungen kann in einem notariell beurkundeten Vergleich zusammengefasst werden, der dann als Vorlage für die eigentliche Scheidungstagsatzung beim zuständigen Bezirksgericht dient.