Wir holen für Sie die grundlegenden Informationen zum Liegenschaftsobjekt (Eigentümer, Belastungen durch Hypotheken, sonstige grundbücherliche Aushaftungen) ein, errichten für Sie die entsprechenden Urkunden und sorgen dafür, dass die vorgenommenen Rechtsgeschäfte auch im Grundbuch durchgeführt werden.
Als Gerichtskommissär erstellt der Notar für Sie beglaubigte Grundbuchsauszüge.