Im Grundbuch sind sämtliche Grundstücke auf dem Gebiet der Republik Österreich und deren Eigentümer eingetragen. Die Grundbuchsgerichte führen das Grundbuch elektronisch. Neben dem Eigentümer ist auch ersichtlich, wem bestimmte Rechte am Grundstück zustehen, ob es belastet ist z.B. durch ein Pfandrecht, wie groß die Grundfläche ist und weitere Informationen.
Dadurch dass das Grundbuch öffentlich und elektronisch österreichweit abrufbar ist, kann sich jeder über den aktuellen Stand jeder Liegenschaft in Österreich informieren. Die Eintragungen im Grundbuch sind verbindlich und dadurch wird ein geordneter Verkehr mit Liegenschaften gewährleistet. Auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Grundbuchseintragungen kann jeder vertrauen.
Jede Notariatskanzlei hat die technischen Voraussetzungen, die Einsicht ins Grundbuch zu gewähren. Einen Grundbuchsauszug erhalten Sie gegen Kostenersatz in unserer Kanzlei unkompliziert und jederzeit auch ohne Terminvereinbarung.