Meistens werden Wohnungs- oder Fruchtgenussrechte im Zuge von Schenkungsverträgen und Übergaben (siehe dort) vereinbart.
Oft ergibt sich aber auch davon unabhängig der Wunsch, Grunddienstbarkeiten (Wege- oder Überfahrtsrechte über fremde Grundstücke), persönliche Dienstbarkeiten oder sonstige Rechte (Vorkaufsrecht, Belastungs- und Veräußerungsverbot,…) vertraglich festzulegen und im Grundbuch abzusichern.
Gerne beraten wir Sie auch in diesen Angelegenheiten und erstellen die notwendigen Urkunden.