Gerade im Familienkreis empfiehlt es sich, die Übertragung von Liegenschaften und Vermögenswerten rechtzeitig zu regeln.
Auch hier bespricht der Notar mit den Klienten die für die jeweiligen Ansprüche und Wünsche vorhandenen Möglichkeiten und erstellt die adäquate, rechtlich fundierte Vertragsurkunde.
Die Übergeber des jeweiligen Objektes wollen sich oftmals verschiedene Rechte vorbehalten, um es weiterhin nutzen zu können (Wohnungsrecht, Fruchtgenussrecht), und/oder sich auch künftig einen gewissen Einfluss zu sichern (Belastung- und Veräußerungsverbot). Wir suchen mit Ihnen gemeinsam die richtige Lösung.