Das Firmenbuch ist ein öffentliches Register. Bestimmte Rechtsträger (z.B. GmbH, OG, KG, und viele mehr) werden ins Firmenbuch eingetragen. Jeder Rechtsträger erhält eine Firmenbuchnummer. Mit den Eintragungen sind Publizitätswirkungen verknüpft, die sowohl den Eintragungspflichtigen als auch Dritte schützen sollen.
GUT ZU WISSEN:
Bestimmte Eintragungen im Firmenbuch wirken konstitutiv. Das bedeutet, dass das entsprechende Recht oder Rechtsverhältnis erst mit Eintragung im Firmenbuch entsteht.
Beispiele: Die OG, KG, GmbH und AG entsteht erst mit der Eintragung im Firmenbuch; Änderungen des Gesellschaftsvertrages der GmbH werden erst mit Eintragung in das Firmenbuch wirksam.
Andere Eintragungen wirken lediglich deklarativ, sodass das entsprechende Recht oder Rechtsverhältnis bereits vor Eintragung im Firmenbuch entsteht.
Beispiele: Gesellschafterwechsel bei einer OG, KG oder GmbH. Bestellung eines Geschäftsführers einer bestehenden GmbH.
Das Firmenbuch bietet Rechtssicherheit und somit einen wesentlichen Mehrwert.