Paaren mit dem Wunsch nach dem eigenen Kind kann heutzutage von Seiten der Medizin auf verschiedene Art und Weise geholfen werden. Notariatsaktspflichtig ist die Zustimmung zur Vornahme der Fortpflanzungshilfe nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz jedenfalls bei Lebensgefährten, bei Ehegatten nur dann, wenn der Samen eines Dritten verwendet wird.
Wir belehren Paare mit Kinderwunsch eingehend über die rechtlichen Folgen der Zustimmung und garantierten somit eine vollständige und umfassende Informationserteilung. Auf diese Weise können Sie sich den Schritt zu einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung in seiner gesamten – insbesondere juristischen – Tragweite eingehend überlegen.