Wenn mehrere Personen erben, hat jeder Anspruch auf einen Anteil am gesamten Nachlass (z.B. 1/3 am ganzen Haus, den Sparbüchern, usw.), nicht jedoch an bestimmten Sachen. Um das Vermögen nach dem Willen der Erben aufzuteilen, besteht die Möglichkeit einer Erbteilung. Ihr Notar kann Sie bei der Erbteilung detailliert beraten, das entsprechende Erbteilungsübereinkommen verfassen und unter Umständen vorzunehmende Grundbuchs- und Firmenbucheintragungen und Anmeldungen beim Finanzamt vornehmen.