Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament Ihres Start-ups. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an.
Es gibt viel zu bedenken, vor allem, wenn man gemeinsam gründet:
Vorkaufsrechte, Vinkulierung von Geschäftsanteilen, Regelungen zur Gewinnausschüttung und zur Bildung von Rücklagen, Kündigungs- und Austrittsklauseln, und vieles mehr.
Mit unseren individuellen Gesellschaftsverträgen sind Sie auf der sicheren Seite.
WIE ES NICHT LAUFEN SOLL:
Im Mai 2015 gründete Max Mustermann mit seinem Gründungspartner eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Beide Gründer brachten viele Ideen, viel Zeit und Arbeit ein. Das Unternehmen florierte. Das hatte zur Folge, dass schon bald ein potenter Investor am Unternehmen interessiert war. Doch bevor es zum Vertragsabschluss mit dem Investor kam, verstarb der Gründungspartner unerwartet. Er hinterließ zwei minderjährige Kinder als Erben. Da der Gesellschaftsvertrag keine diesbezüglichen Regelungen vorsah, kam § 76 Absatz 1 GmbHG zur Anwendung und so hatte Max Mustermann plötzlich zwei beim Investor wenig beliebte neue Mitgesellschafter: die minderjährigen Erben. Der Deal platzte.
Eines von vielen Beispielen. Man hätte es besser machen können.