Im Zuge der Liegenschaftstransaktionen berät Sie der Notar auch hinsichtlich steuerrechtlicher Überlegungen und schreitet für Sie beim Finanzamt ein.
Mit der Möglichkeit der Selbstberechnung der Steuern und Gebühren trägt der Notar zur raschen und effektiven Abwicklung gegenüber den Finanzbehörden bei.