Für die Begründung von Wohnungseigentum ist außer dem Nutzwertgutachten auch ein Vertrag zu erstellen, worin die Rechte und Pflichten der Miteigentümer geregelt werden. Gerne erstellen wir die grundbuchsfähige Vereinbarung.
Auch bei Fragen der sogenannten Eigentümerpartnerschaft (zwei Partner erwerben Wohnungseigentum an einem Wohnungseigentumsobjekt) hilft der Notar.